Damit die Gasprüfung an Ihrem Camping-Fahrzeug einwandfrei vorgenommen werden kann beachten Sie bitte unbedingt Folgendes:
Prüfbescheinigung bereithalten Bitte halten Sie das zu Ihrem Fahrzeug gehörige (gelbe) Gasprüfheft bereit. Sollte dieses zur Prüfung nicht vorhanden oder voll sein (kein freier Platz mehr, um die Prüfung einzutragen), muss kostenpflichtig ein neues ausgestellt werden.
Alle Geräte müssen funktionieren Alle Gasgeräte müssen zum Zeitpunkt der Gasprüfung einwandfrei in Betrieb genommen werden können und im Gasbetrieb funktionieren! Das gilt auch für Geräte, die von Ihnen nie auf Gas benutzt wurden! Bitte überzeugen Sie sich VOR der Gasprüfung von der Funktion Ihrer Gasgeräte, da sonst Mehrkosten entstehen können bzw. gebührenpflichtige Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden müssen.
Gasflasche / Gastank darf nicht leer Bitte sorgen Sie dafür, dass eine Gasflasche für die Prüfung zur Verfügung steht und dass diese bzw. Ihr Gastank NICHT leer sind
Gastank muss ggf. geprüft sein Ältere Gastanks müssen alle 10 Jahre für die Weiterbenutzung geprüft werden! Dies erfolgt NICHT durch unseren Gasprüfungsdienst! Bei der Prüfung muss ein amtlicher Prüfnachweis vorliegen, sonst darf die Prüfung nicht durchgeführt werden! Gastanks, die nach der ECE-R 67/01 Norm zertifiziert sind müssen nicht geprüft werden.
Verfallsdatum von Gasreglern und Schläuchen beachten Gasregeler und Gasschläuche verlieren nach 10 Jahren ihre Betriebserlaubnis! Wenn diese zum Zeitpunkt der Prüfung das Alter von 10 Jahren erreicht haben, müssen sie ausgetauscht werden! Auschlaggebend ist das auf den Komponenten angegebene Herstellungsjahr.
Informationen zu Gasreglern: Komponenten wie Standard-Gasregler und Gasschläuche haben wir ständig in unserem Sortiment und können vor Ort montiert werden. Preise erfahren Sie HIER. Wenn Sie Ihren Gasregler selbst austauschen möchten beachten sie bitte die Informationen HIER! Spezielle Regler wie DuoMatic, Regler mit Wandmontage und Hochdruckleitungen sowie gewinkelte L- oder U-Regler (ACHTUNG BULLI- bzw KASTENWAGENFAHRER)
Im Gasaufstellraum (Gaskasten, Gasflaschenschrank, Deichselkasten) In den Bereichen, in denen die Gasflaschen aufbewahrt werden dürfen sich KEINE elektrischen Anlagen oder offene elektrische Verbindungen (Lüsterklemmen, Schalter etc.) befinden! Dies sind potentielle Zündquellen, da hier Funken entstehen können! Für alle im Fahrzeug befindlichen Gasflaschen MÜSSEN Halterungen vorhanden sein, mit denen die Gasflaschen sicher befestigt werden können. Die Entlüftungsöffnungen am Boden des Gaskastens/Gasschranks müssen FREI sein!