Die neue Rechtslage seit Juni 2024:

Laut dem im Juni 2024 beschlossenen Gesetz der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

besteht nun sowohl für Reisemobile als auch Caravans eine generelle Pflicht zur turnusgemäßen Gasprüfung alle 2 Jahre!

Dieses gilt:

- Vor der ersten Inbetriebnahme der Flüssiggasanlage (ACHTUNG Selbstausbauer!)

- Nach Veränderungen bzw. Umbauten der Flüsiggasanlage

- sowie turnusgemäß alle 2 Jahre


Zusätzlich wurde diese Verordnung in die Bußgeldkatalog Verordnung aufgenommen.

Hier gelten folgende Bußgelder:

Überziehung der Prüfungsfrist

- um 2 - 4 Monate : 15,-€

- um 4 - 8 Monate : 25,-€

- über 8 Monate : 60,-€


Wie ich aus meiner Kundschaft erfahren habe, lehnen immer mehr deutsche Campingplätze die Anreise ohne gültige Gasprüfung ab.

Alleine schon zur eigenen Sicherheit und zum Schutz Ihres eigenen Lebens und dem Ihrer Familie sollten Sie die Gasprüfung an Ihrem Caravan bzw. Reisemobil turnusgemäß alle 2 Jahre durchführen lassen!

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